TECHNISCHE HYGIENE

Die technische Hygiene umfasst eine Vielzahl von Normen, Verordnungen und Empfehlungen. Wir behalten für Sie den Überblick.

Voraussetzung für alle Leistungen ist der hygienetechnische Prüfplan inklusive aller erforderlichen Dokumente und der vollständigen Dokumentation der Prüfungen, Verantwortlichen und Maßnahmen. Die laufende Abstimmung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Werden einzelne Leistungen (technische Prüfungen und Wartungen, wiederkehrende externe Prüfungen usw.) durch externe Dienstleister erbracht, übernehmen wir deren Befundprüfungen, Leistungsprüfung sowie Prüfungen auf Vollständigkeit. Auch den Jahresabschluss sowie die laufenden Berichte an Ihre*n Hygieneverantwortliche*n übernehmen wir für Sie.

ABSTIMMUNG UND ERSTELLUNG EINES hygienetECHNISCHEN PRÜFPLANS

Grundlage für die Erstellung ist eine gemeinsame Vor-Ort-Bestandsaufnahme mit eine*r fachlich verantwortlichen Mitarbeiter*in oder eine*r Beauftragten der Fachfirma für die Haus- und Betriebstechnik. Die Evaluierung findet einmal jährlich im Rahmen des Dokumentenmanagements statt.

Unter Umständen können aufwändigere technische Maßnahmen und Erhebungen als Zusatzleistungen anfallen. In einem solchen Fall legen wir Ihnen vorab eine Entscheidungsgrundlage vor.

GEWÄHRLEISTUNG EINES LEGIONELLENFREIEN BETRIEBS UND SICHERSTELLUNG DER TRINKWASSERQUALITÄT (ÖNORM B5019 und B5021 )

Die Erfüllung dieser Vorgabe benötigt umfangreiches technisches Know-how und ist sehr komplex. Unter anderem zählen dazu

SICHERSTELLUNG DER RAUMLUFTTECHNISCHEN VORAUSSETZUNGEN (ÖNORM H6020)

Je nach Anlagenart fallen Begutachtungen durch eine*n Sachverständige*n, Reinigungen und Filterwechsel sowie jährliche technische und hygienische Prüfungen an.

Wir übernehmen für Sie:

Auf Wunsch legen wir Ihnen ein Gutachten mit den Empfehlungen vor und stimmen uns im Zuge der Umsetzung mit den Fachfirmen/Techniker*innen etc. direkt ab. 

SICHERSTELLUNG DER ABFALLENTSORGUNG (ÖNORM S2104)

Wir beraten Sie zu allen erforderlichen Maßnahmen zur Abfallentsorgung in Gesundheitseinrichtungen und Einrichtungen von Gesundheitsdienstleister*innen nach ÖNORM S2104 und unterstützen Sie bei der Erstellung eines Abfallwirtschaftsplans.

PRÜFUNG VON REINIGUNGS- UND DESINFEKTIONSGERÄTEN

Sobald prüfpflichtige Geräte im Einsatz sind, müssen diese nach den Vorgaben geprüft und kontrolliert werden. Dazu gehören auch Aufstellungsgutachten sowie laufende technische Prüfungen (teils mit Gutachten). Bitte beachten Sie: Im Falle einer Zusammenarbeit mit dem HKZ ist für die Freigabe bereits vor der Anschaffung eine Rücksprache mit uns erforderlich!

Unter anderem sind folgende Geräte prüfpflichtig:

Unsere Leistungen:

Folgende Normen und Richtlinien finden u.A. Anwendung: